Corona Schutzmaßnahmen - Frauenärzte Gengenbach

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Corona Schutzmaßnahmen

Es ergeben sich folgende Empfehlungen:
A) Konsequente Umsetzung der Basishygiene einschließlich der Händehygiene in allen Bereichen des Gesundheitswesens.
Ein  mehrlagiger medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist geeignet, die  Freisetzung erregerhaltiger Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum des  Trägers zu behindern und dient primär dem Schutz des Gegenübers  (Fremdschutz). Gleichzeitig kann er den Träger vor der Aufnahme von  Tröpfchen oder Spritzern über Mund oder Nase, z.B. aus dem  Nasen-Rachen-Raum des Gegenübers, schützen (Eigenschutz).

Aufgrund  dieser Eigenschaften wird das generelle Tragen von MNS durch sämtliches  Personal mit direktem Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen  auch außerhalb der direkten Versorgung von COVID-19-Patienten aus  Gründen des Patientenschutzes während der Pandemie empfohlen (erweiterte  Basishygiene). Durch das korrekte Tragen von MNS innerhalb der  medizinischen Einrichtungen kann das Übertragungsrisiko auf Patienten  und anderes medizinisches Personal bei einem Kontakt von <1,5 m  reduziert werden.

Als  Ergebnis der in jeder Einrichtung durchzuführenden  Gefährdungsbeurteilung gemäß § 4 der BioStoffV sind ggf. erweiterte  Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich (siehe z.B. Empfehlungen der BAuA  und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im  Zusammenhang mit SARS-CoV-2). Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind  nicht zum Drittschutz geeignet.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
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